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(Belgien: >Unterhalt / >Sonstiges) 1. Rechtsgrundlagen: a. Scheidungsrecht: Zivilgesetzbuch = B.W. = Cc. Neu gefasst per 1.10.1994 (vgl. Pintens FamRZ 1995,1043) und 29.5.2000 und 1.9.2007. Zu Scheinehen vgl. Pintens FamRZ 2013,1444. b. IPR: Keine Rückverweisung, Rahm/ Künkel VIII R.81. 2. Wie wird eine Ehe aufgelöst? "Die Ehe wird aufgelöst: 1. durch den Tod eines der Ehegatten, 2. durch die Ehescheidung, 3. (Aufgehoben)" (Art.227 B.W.). 3. Scheidungsgründe: a. Ab 1.9.2007 (vgl. Pintens FamRZ 2007,1493, FamRZ 2012,1433): (a) Gesetzeslage: (aa) Art.229 B.W.: (aaa) Art.229 § 1: "Die Ehescheidung wird ausgesprochen, wenn der Richter feststellt, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Die Ehe ist unheilbar zerrüttet, wenn durch die Zerrüttung die Fortsetzung und die Wiederaufnahme des Zusammenlebens der Ehegatten nach vernünftigem Ermessen unmöglich geworden sind. Der Beweis der unheilbaren Zerrüttung kann mit allen rechtlichen Mitteln erbracht [...]
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