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1. Ist eine Entscheidung in Sonstigen Familiensachen (dazu) anzuerkennen? Seit dem 10.1.2015 gelten die Artikel 36 ff (Text) der EU-VO 1215/2012 (dazu). 2. Ist eine ausländische Entscheidung über Kosten für vollstreckbar zu erklären? a. In Verfahren nach einer EG-VO: Die Regeln über die Vollstreckbarkeit nach EG-VO 1347/2000 (dazu) und 2201/2003 (dazu) erfassen auch die Kostenentscheidung einschließlich Kostenfestsetzungsbeschlüssen, vgl. BGH DRsp 2005/12202 = FamRZ 2005,1540 (1545) = NJW 2005,3424. Die gerichtliche Festsetzung der Kosten des Anwalts ist eine Entscheidung i.S.v. Art.32 EG-VO 44/2001, die nach dem AVAG (dazu) für vollstreckbar zu erklären ist, BGH DRsp 2005/18057, OLG Zweibrücken DRsp 2005/18139. b. Ansonsten: (a) Welche Rechtsgrundlage kommt in Betracht? Das Haager Übereinkommen über den Zivilprozess vom 1.3.1954 (BGBl.1958 II S.576, BGBl.2019 II 131, BGBl.2020 II 687) mit Ausführungsgesetz (BGBl.1958 I S.939). (b) Wann ist es anwendbar? Wenn in einer [...]
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