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LG Schwerin - Entscheidung vom 31.08.2010

5 T 231/10

Normen:
ZPO § 141 Abs. 3
ZPO § 278 Abs. 1
ZPO § 380 Abs. 3
ZPO § 278 Abs. 3

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Ordnungsgeldbeschluss vom 24.06.2010 aufgehoben. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Die analog §§ 380 Abs. 3 , 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen [...]
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