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LG Dortmund - Entscheidung vom 29.09.2010

2 O 462/09

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.439,75 € (i. W.: vierundzwanzigtausendvierhundertneununddreißig 75/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2009 zu [...]
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