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LG Dortmund - Entscheidung vom 21.01.2010

4 O 77/05

Normen:
BGB § 249
BGB § 253
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 421
BGB § 611
BGB § 823 Abs. 1

Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 20.000,00 € (in Worten: zwanzigtausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz [...]
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