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LG Dortmund - Entscheidung vom 24.08.2010

9 T 442/10

Normen:
ZVG § 152 Abs. 1
ZwVwV § 5 Abs. 1
ZwVwV § 5 Abs. 2

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 30.07.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lünen vom 16.07.2010 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin. Der [...]
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