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Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Abbau von Überstunden
»1. Die Gewährung und der Entzug einer Schichtführerzulage unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrates nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG. 2. Der Widerruf der Übertragung der Schichtführertätigkeit darf nicht willkürlich und ohne sachlichen Gru
»Ob wissenschaftliche Mitarbeiter an den Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz den Verwaltern von Stellen eines wissenschaftlichen Assistenten gleichstehen und deshalb nach BAT § 3 Buchst g nicht unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages und der zu
Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen
»1. Behauptet der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage, daß nur 15 v.H. seiner Arbeitszeit mit entsprechenden Aufgaben ausgefüllt werden, so ist die Klage nach § 22 BAT n.F. in der Regel unschlüssig. 2. Allein auf Beschlüsse der Kreisorgane bzw
Der bei einem Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer kann daneben auch zu einem anderen Auftraggeber in einem freien Mitarbeiterverhältnis stehen, das einen Urlaubsanspruch nach §§ 1, 2 BUrlG begründet.
»1. Tarifliche Vorschriften, nach denen ein Urlaubsanspruch drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erlischt, haben den Zweck, den Arbeitnehmer zur alljährlichen Inanspruchnahme des Urlaubs zu veranlassen und die sogenannte Hortung des Urlaubs zu verme
Auch betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte können ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO darstellen. Eine Klage, mit der ein Arbeitsverhältnis nur unter der Voraussetzung festgestellt werden soll, daß zugleich über einzelne Arbeitsbe
»1. Bei einer Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten kommen als 'Arbeitsvorgänge' (§ 22 BAT n.F.) die unterschriftsreife Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Vertriebenenausweisen sowie auf Erstattung von Rückführungskosten in Betracht. Be
»Ansprüche des öffentlichen Dienstherrn auf Rückzahlung überzahlter Vergütungen fallen unter die dreimonatige Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT.«
»1. Für die Darlegungs- und Beweislast des Klägers gelten auch bei der Eingruppierungsfeststellungsklage nach §§ 22, 23 BAT n.F. die allgemeinen Grundsätze des materiellen und des Verfahrensrechts: Danach hat der Kläger einer solchen Klage die Einzelheite
»1. VergGr Vb Fallgruppe 1c Anlage 1a BAT n.F. regelt einen Fall des Bewährungsaufstieges. Darauf sind die zu § 23a BAT entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden. 2. Die Tätigkeitsmerkmale der VergGr Vb Fallgruppe 1c Anlage 1a BAT n.F. und der VergGr Vc Fa
»Die Eingruppierung von Dekorateuren im Einzelhandel richtet sich nicht allein nach den zu den Gehaltsgruppen angeführten Tätigkeitsbeispielen, sondern zusätzlich auch nach den vorangestellten allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen.«
»1. Die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe Ib Fallgruppe 5 Anlage 1a BAT und Vergütungsgruppe Ia Fallgruppe 2 Anlage 1a BAT unterscheiden sich durch das jeweils geforderte verschiedene Ausmaß der qualifizierten Redakteurstätigkeit. 2. 'Selbständige'
»1. Die Leitung eines Gartenbaubezirkes kann 'Arbeitsvorgang' im Sinne der §§ 22, 23 BAT n.F. sein. 2. Die 'besondere Schwierigkeit' der Tätigkeit nach VergGr III Fallgruppe 1 Anlage 1a BAT muß sich unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben. Erschweren
»1. Die Vorbereitung, Leitung und Abwicklung der an einer Universität regelmäßig stattfindenden Internationalen Ferienkurse kann ein Arbeitsvorgang sein. 2. a) Die 'entsprechende Tätigkeit' eines Angestellten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochsch
»1. Bestimmt ein Tarifvertrag, daß ein Arbeiter ua bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Tagen unter Lohnfortzahlung von der Arbeit freizustellen ist (so § 29 Abs. 1 Nr. 3f BMT-G II), so verdrängt diese tariflic
»1. Eine ärztliche Bescheinigung genügt in der Regel für den Nachweis, daß ein erkranktes Kind der Pflege bedarf. 2. Kommen nur der Vater und die Mutter als für die Pflege geeignete Personen in Betracht und sind beide berufstätig, so können grundsätzlich
»Ausschlußfristen gelten nicht ohne weiteres für Vergütungsansprüche aus schöpferischen Sonderleistungen eines Arbeitnehmers.«
»Will ein Arbeitnehmer einen Schaden daraus herleiten, daß er wegen eines vom Arbeitgeber verschuldeten unrichtigen Vermerks in seinen Personalakten nicht befördert worden sei, muß er beweisen, daß er ohne diesen Aktenvermerk befördert worden wäre.«
»1. Macht die Bundesanstalt für Arbeit auf sie übergegangene Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern geltend, denen sie nach Ablehnung eines Konkursantrages mangels Masse Konkursausfallgeld gezahlt hat, so kann der Arbeitgeber sich auf den Ablauf einer tari
Auslegung eines Sozialplans - Hausbrand
Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch unterschiedliche Handhabung der Anrechnung der gleichen Zulage in derselben Abteilung.
»Eine vor Inkrafttreten des BAT wirksam vereinbarte Nebenabrede - hier über einen Fahrtkostenzuschuß - bleibt gültig, auch wenn sie den Formerfordernissen des § 4 Abs. 2 BAT nicht entspricht.«
Anwaltsvollmacht: Erforderliche eindeutige Festlegung des Vollmachtsumfangs in der Vollmachtsurkunde. Wie die fehlende Vorlage löst auch die Vorlage einer unzureichenden Vollmacht, d.h. einer Vollmacht, die die im Streit befindliche Erklärung nicht deckt,
»1. Die Herstellung von Illustrationen veterinärmedizinisch anatomischen Inhalts in verschiedenen graphischen Techniken für Lehr- und Forschungszwecke durch eine Graphikerin im Anatomischen Institut einer Tierärztlichen Hochschule kann ein Arbeitsvorgang
Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle
Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen
»1. Finanziert ein Land einem als Aushilfslehrer im Berufsschuldienst beschäftigten Sozialarbeiter eine zur ersten und zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen führende Ausbildung, so kann es damit die Verpflichtung des Studenten v
»1. Arbeitnehmer, die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 KSchG nicht unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fallen, sind nicht dazu verpflichtet, eine ihnen gegenüber erklärte Anfechtung des Arbeitsvertrages innerhal
Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer
Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer