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VGH Bayern - Entscheidung vom 30.05.2017

21 BV 16.1731

Normen:
BayRDG Art. 2 Abs. 5 S. 1, Art. 21 Abs. 1, Art. 22, Art. 24 Abs. 4 Sätze 1 bis 3, Art. 39 Abs. 4 S. 1
AVBayRDG § 31 Abs. 1
BayRDG Art. 2 Abs. 5 S. 1
AVBayRDG § 31 Abs. 1
BayRDG Art. 21 Abs. 1
BayRDG Art. 22
BayRDG Art. 24 Abs. 4 S. 1-3
BayRDG Art. 39 Abs. 4 S. 1

I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 28. Juni 2016 wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer gegenständlich unbeschränkten Erlaubnis für den [...]
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