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VG Stuttgart - Entscheidung vom 29.05.2017

7 K 5717/15

Normen:
BeamtVG § 53
BeamtVG § 53

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Berufung wird zugelassen. Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten vom 03.09.2015, in dem seine Versorgungsbezüge für die [...]
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