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VG Stuttgart - Entscheidung vom 07.12.2017

9 K 12038/17

Normen:
VwGO § 52 Nr. 4
Bundeslaufbahnverordnung (BLV) § 50 Abs. 2
VwGO § 52 Nr. 4
BLV § 50 Abs. 2

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, eine der ihr im Zuge der Beförderungsrunde 2017 zugewiesene Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A9vz+z mit dem Beigeladenen zu besetzen, [...]
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