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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 18.10.2017

4 K 3662/16

Normen:
Satzung des Versorgungswerks für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg § 21
VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
Satzung des Versorgungswerks für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg § 21
VwGO § 86 Abs. 1 S. 1

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbetsand: Der Kläger begehrt die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente. Der 1971 geborene Kläger war als selbständiger Rechtsanwalt tätig [...]
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