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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 12.09.2017

12 U 89/17

Normen:
ZPO § 4
VVG § 5 a
BGB § 366
BGB § 367
BGB § 812
BGB § 818
ZPO § 4
VVG § 5 a
BGB § 366
BGB § 367
BGB § 812
BGB § 818

Der Streitwert für beide Instanzen wird auf 7.182,55 EUR festgesetzt. 1. Der Antrag der Klägerin auf Zahlung von 9.173,20 EUR in beiden Instanzen basiert auf der Behauptung einer Prämienzahlungen in Höhe von 20.244,08 [...]
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