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LSG Bayern - Entscheidung vom 16.08.2017

L 11 AS 541/17 ER

Normen:
GVG § 17 Abs. 1 S. 2
SGG § 202 S. 1
SGG § 86b Abs. 2
SGG § 94

I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 21.07.2017 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitig ist die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts [...]
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