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VGH Bayern - Entscheidung vom 11.04.2016

22 ZB 15.2484

Normen:
BayUIG Art. 3 Abs. 1 S. 1, Art. 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Art. 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
AtG § 7
AtVfV §§ 4 ff
BayUIG Art. 3 Abs. 1 S. 1
AtG § 7
AtVfV §§ 4 ff.
BayUIG Art. 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
BayUIG Art. 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
BayUIG Art. 2 Abs. 2
BayUIG Art. 3 Abs. 1 S. 1
BayUIG Art. 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
BayUIG Art. 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
AtG § 7 Abs. 2 Nr. 3
AtVfV § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3
BImSchG § 10 Abs. 1

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger. III. Der Streitwert wird für das [...]
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