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VGH Bayern - Entscheidung vom 13.12.2016

20 B 15.30049

Normen:
AufenthG § 60 Abs. 2 S. 2
AsylG § 4
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2
AsylG § 31 Abs. 3
AufenthG § 60 Abs. 2 S. 2
AsylG § 4
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2
AsylG § 31 Abs. 3
AufenthG § 59 Abs. 3 S. 2
AufenthG § 60 Abs. 1 S. 2-3
AufenthG § 60 Abs. 2 S. 2
AufenthG § 60 Abs. 5
AufenthG a.F. § 60 Abs. 7 S. 2
AsylG § 3
AsylG § 4
AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4
AsylG § 31 Abs. 3
AsylG § 34 Abs. 1
AsylG § 35
AsylG § 36 Abs. 1

I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 31. März 2014 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. [...]
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