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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.01.2016

21 CS 15.2466

Normen:
GG Art. 5 I1, II
WaffG § 5 I Nr. 2 Buchst. a
WaffG § 45 II 1
VwGO § 146 VI
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
GG Art. 5
WaffG § 5 I Nr. 2
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
WaffG § 45 Abs. 2 S. 1
VwGO § 146 Abs. 6
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
GG Art. 5
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
GG Art. 5 Abs. 2
WaffG § 1 Abs. 1
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
WaffG § 45 Abs. 2 S. 1
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
GG Art. 5 Abs. 2
GG Art. 12 Abs. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt. I. 1. Dem [...]
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