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VGH Bayern - Entscheidung vom 31.08.2016

8 ZB 15.50

Normen:
BayStrWG Art. 18 Abs. 1, Art. 18a Abs. 1, Art. 21 S. 1
BayBO Art. 68
StVZO § 32 Abs. 2 S. 1
BayStrWG Art. 18 Abs. 1
BayBO Art. 68
StVZO § 32 Abs. 2 S. 1
BayStrWG Art. 18a Abs. 1
BayStrWG Art. 21 S. 1
BayStrWG Art. 18 Abs. 1
BayStrWG Art. 21 S. 1

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt. I. Der Kläger wendet sich [...]
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