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VGH Bayern - Entscheidung vom 10.06.2016

20 C 16.30082

Normen:
AsylG § 80
VwGO § 75 Abs. 3
AsylG § 80
VwGO § 75 Abs. 3
AsylG § 80
VwGO § 133 Abs. 1

I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Beschwerde ist bereits unzulässig. Denn bei dem dem Aussetzungsbeschluss des [...]
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