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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.08.2016

6 ZB 15.20

Normen:
§ 15 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 3 S. 2 VwZG (F. 2001)
SG § 49 Abs. 4
BGB § 162
BGB § 242
WehrPflG § 3 Abs. 2
VwZG (2001) § 15 Abs. 1 Buchst. a), Abs. 3 S. 2
SG § 49 Abs. 4
BGB § 162
BGB § 242
WehrPflG § 3 Abs. 2
VwZG (2001) § 15 Abs. 3 S. 2
VwZG § 15 Abs. 1
SG § 49 Abs. 4 S. 1
WPflG § 3 Abs. 2
WPflG § 24 Abs. 1 S. 1
ZDG § 23 Abs. 1
ZDG § 23 Abs. 2 S. 3
BGB § 162
BGB § 242
GG Art. 103 Abs. 1

I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 7. November 2014 - M 21 K 12.1616 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu [...]
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