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VGH Bayern - Entscheidung vom 07.06.2016

20 C 15.1943

Normen:
RVG § 33
RVG § 23
RVG § 33
RVG § 23
RVG § 23 Abs. 1 S. 2
RVG § 23 Abs. 3 S. 3
RVG § 33 Abs. 1
RVG § 52 Abs. 2

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 500,- Euro. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Gegenstandswert für das Verfahren der Beschwerde auf Antrag der Beklagtenbevollmächtigten durch Beschluss [...]
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