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VGH Bayern - Entscheidung vom 29.11.2016

10 ZB 16.906

Normen:
RL 2013/33/EU Art. 15
AsylG § 29a Abs. 1 u. 2, 78 Abs. 3 Nr. 1, 80, 83b
AsylG § 61 Abs. 1 u. 2, 78 Abs. 3 Nr. 1, 80, 83b
AEUV Art. 267
RL 2013/33/EU Art. 15
AsylG § 29a
AsylG § 61 Abs. 1
AEUV Art. 267
AsylG § 61 Abs. 2
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
AsylG § 80
AsylG § 83b
AsylG § 61 Abs. 2 S. 1
AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1
AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
RL 2013/33/EU Art. 15 Abs. 1

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger, [...]
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