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VGH Bayern - Entscheidung vom 06.07.2016

3 ZB 16.1318

Normen:
VwGO § 124 Abs. 2
VwGO § 124a Abs. 4 S. 4. § 152a
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
VwGO § 124 Abs. 2
VwGO § 152a
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 108 Abs. 2
124a Abs. 4 S. 4 VwGO
VwGO § 152 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 27. Juni 2016 (3 ZB 16.891) bleibt ohne Erfolg. Das Verfahren [...]
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