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VGH Bayern - Entscheidung vom 13.06.2016

11 CS 16.557

Normen:
FeV § 28 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und S. 2
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 1
Richtlinie 2006/126/EG Art. 12
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 122 Abs. 2 S. 3
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
VwGO § 152 Abs. 1
Richtlinie 2006/126/EG Art. 12 der
FeV § 28 Abs. 1
GKG § 53 Abs. 2 Nr. 1
RL 2006/126/EG Art. 12
VwGO § 122 Abs. 2 S. 3
VwGO § 146 Abs. 4 S. 6
VwGO § 152 Abs. 1
VwGO § 80 Abs. 5
FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und S. 2
FeV § 28 Abs. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. I.Der Antragsteller wendet sich [...]
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