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VGH Bayern - Entscheidung vom 24.03.2016

3 CE 16.290

Normen:
GG Art. 33 II
LlbG Art. 54 I 1, 56 I 1
VwGO § 123 IV 3
VwGO § 146 IV 3
BV Art. 94 II
GG Art. 33 Abs. 2
LlbG Art. 54 Abs. 1 S 1
VwGO § 123
VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
BV Art. 94 Abs. 2
LlbG Art. 56 Abs. 1 S. 1
GG Art. 33 Abs. 2
BV Art. 94 Abs. 2
BeamtStG § 9

I. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 21. Januar 2016 wird der Antragsgegnerin aufgegeben, die Stelle 'Leitende/r Sachbearbeiter/in Zentrale Dienste' nicht zu besetzen, bevor über die [...]
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