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VGH Bayern - Entscheidung vom 04.01.2016

10 C 15.2105

Normen:
VwGO § 123 I 1
VwGO § 166 I 1
ZPO § 114 I 1
AufenthG §§ 59 I, VI, 60a II 1, V, VII
AsylG §§ 71 V, 80
AufenthG § 60a Abs. 2
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
VwGO § 123 Abs. 1 S. 1
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
AufenthG § 60a Abs. 7
AsylG § 71 Abs. 5
AufenthG § 60a Abs. 2
AufenthG § 59 Abs. 1
AufenthG § 59 Abs. 6
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
AufenthG § 60a Abs. 5
AsylG § 80

In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31. August 2015 wird dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ... beigeordnet. I. Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger [...]
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