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LSG Bayern - Entscheidung vom 05.09.2016

L 2 P 30/16 B

Normen:
SGG § 172 Abs. 2
SGG § 202 S. 1
ZPO § 250
ZPO § 278 Abs. 5 S. 1

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 2. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen. I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (im Folgenden: Bf.) wendet sich mit der Beschwerde gegen den [...]
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