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LSG Bayern - Entscheidung vom 21.11.2016

L 15 RF 32/16

Normen:
JVEG § 4 Abs. 1
JVEG § 14

Die Vergütung des Antragstellers für die Erstellung des Gutachtens vom 20.09.2016 wird auf 589,05 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt die Festsetzung der Vergütung für ein im Auftrag des Gerichts erstelltes [...]
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