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LSG Bayern - Entscheidung vom 14.03.2016

LSG Bayern L 15 RF 2/16

Die Vergütung für die Stellungnahme vom 03.12.2015 wird auf 267,75 EUR festgesetzt. I. Streitig ist, ob dem Antragsteller für seine in Zusammenhang mit einem Befangenheitsantrag angefertigte Stellungnahme vom [...]
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