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LSG Bayern - Entscheidung vom 09.03.2016

LSG Bayern L 15 SF 109/15

Die Beschwerden gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 23. April 2015 werden zurückgewiesen. I. Gegenstand des Verfahrens ist die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG [...]
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