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EuGH - Entscheidung vom 04.02.2016

Rs. C-163/15

Normen:
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 23 Abs. 1 S. 1
AEUV Art. 267

Fundstellen:
EuZW 2016, 297
GRUR 2016, 372
GRUR 2016, 6
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
WRP 2016, 580

Tenor: Art. 23 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke ist dahin auszulegen, dass der Lizenznehmer Ansprüche wegen Verletzung der Gemeinschaftsmarke, [...]
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