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BGH - Entscheidung vom 16.02.2016

5 StR 465/15

BGH, Beschluss vom 16.02.2016 - Aktenzeichen 5 StR 465/15

DRsp Nr. 2016/5316

Berichtigung des Urteilstenors

Tenor

Das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom heutigen Tage wird wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens dahingehend berichtigt, dass es im Tenor anstelle "an eine andere Schwurgerichtskammer (...)" richtig lauten muss: "an eine andere Jugendkammer als Schwurgericht".