BGH, Beschluss vom 19.05.2016 - Aktenzeichen 2 StR 406/15
DRsp Nr. 2016/13830
Einziehung von sichergestelltem Bargeld
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 6. Mai 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass das sichergestellte Bargeld in Höhe von 460 € nicht für verfallen erklärt, sondern eingezogen wird; im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Vorinstanz: LG Gera, vom 06.05.2015
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