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OLG Hamm - Entscheidung vom 11.08.2015

III-3 Ws 275/15

Normen:
JGG § 57

1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Höchstfrist zur vorbehaltenen Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung wird auf neun Monate verlängert. Die weitergehende sofortige Beschwerde [...]
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