Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten (§ 473 Abs. 1 StPO ) verworfen. I. Der Verurteilte wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung. Das Amtsgericht [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!