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OLG Hamm - Entscheidung vom 29.09.2015

1 Vollz (Ws) 383/15

Die Rechtsbeschwerde und die sofortige Beschwerde werden als unzulässig verworfen. Der Betroffene trägt sowohl die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens (§ 121 Abs. 2 StVollzG ) als auch die Kosten des [...]
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