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OLG Hamm - Entscheidung vom 25.09.2015

15 W 285/15

Normen:
GNotKG Vorbemerkung 1.4 Abs. 3
KV Nr. 14152
GNotKG Vorbemerkung 1.4 Abs. 3
KV Nr. 14152

Fundstellen:
DNotZ 2016, 605
FGPrax 2016, 41
NJW 2016, 8
NJW-RR 2016, 465
NZM 2016, 824

Das Verfahren wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache vom Einzelrichter auf den Senat übertragen. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. I. Auf den Antrag der Beteiligten zu 1) und 2) vom 8.05.2014 ist [...]
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