Der Widerrufsbeschluss der Strafvollstreckungskammer Dortmund vom 17.11.2014 (64 StVK 61/12) ist gegenstandslos. Insoweit werden Kosten des Beschwerdeverfahren nicht erhoben (§ 21 GKG ). Der Widerrufsbeschluss der [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!