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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 30.04.2015

L 12 KO 1307/13

Normen:
SGG § 109
SGG § 178
SGG § 109
SGG § 178

Auf die Erinnerung wird die Entscheidung der Kostenbeamtin vom 30.01.2013 insoweit aufgehoben, als darin ein nachzuentrichtender Betrag in Höhe von 1.031,62 € von der Erinnerungsführerin gefordert wird. I. Die [...]
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