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OLG Hamm - Entscheidung vom 19.09.2013

4 UF 259/12

Normen:
FamFG § 239 Abs. 2
BGB § 313

Der am 25. April 2013 verkündete Versäumnisbeschluss des Senats wird aufrechterhalten. Der Antragsteller trägt auch die weiteren Kosten des Verfahrens. Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe zur Abwehr [...]
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