Soweit die streitigen Maßnahmen eine staatliche Beihilfe darstellen, sind sie als Beihilfe zu qualifizieren, die als bestehende Beihilfe im Sinne von Art. 108 Abs. 1 AEUV gilt. Als solche können sie vom nationalen [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!