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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 08.02.2012

4 S 3153/11

Normen:
ZPO § 890 Abs. 2
VwGO § 172
VwGO § 167 Abs. 1 Satz 1
VwGO § 123 Abs. 1
Ruhestand
VwGO § 167 Abs. 1 S. 1
ZPO § 890 Abs. 2

Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache wird das Vollstreckungsverfahren eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 02. November 2011 - 12 K 3194/11 - ist unwirksam. Der [...]
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