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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 26.06.2012

3 S 351/11

Normen:
GKG § 39 Abs. 1

Unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 60.000,--EUR und der Streitwert im Berufungsverfahren auf 120.000,-- EUR [...]
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