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VG Stuttgart - Entscheidung vom 05.12.2012

7 K 3985/12

Normen:
GemO BW § 21
VwGO §123

Die Anträge werden abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- € festgesetzt. I. Die Antragsteller gehören dem Gemeinderat der Antragsgegnerin an. Der Gemeinderat der [...]
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