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VG Karlsruhe - Entscheidung vom 04.04.2012

1 K 834/11

Normen:
BeschVerfV § 10 Abs. 1
Richtlinie 2004/83/EG Art. 26 Abs. 3 S. 1 (Qualifikationsrichtlinie)
AufenthG § 60

Fundstellen:
DÖV 2012, 695
ZAR 2012, 22
ZAR 2012, 443

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 15.03.2011 verpflichtet, über den Antrag des [...]
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