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OVG Niedersachsen - Entscheidung vom 31.10.2012

11 ME 275/12

Normen:
AufenthG 104a
AufenthG 25 V
AufenthG 25a
EMRK 8

Fundstellen:
DÖV 2013, 123

Dem Antragsteller kann für das Beschwerdeverfahren keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, weil seine Beschwerde aus den folgenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S.d. § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO [...]
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