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OLG Koblenz - Entscheidung vom 01.10.2012

10 U 635/12

Der Senat erwägt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen. Die Gründe werden nachfolgend dargestellt. Der Klägerin wird eine Frist zur Stellungnahme gesetzt bis zum 19. November 2012. Die [...]
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