1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 9. Mai 2011 - 3 O 421/09 D - dahin abgeändert, dass sich die unter Ziff. 1 des Tenors zuerkannte Hauptforderung um 124,98 € auf 17.962,61 [...]
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