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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 17.01.2012

11 U 43/09 (Kart)

Normen:
AEG § 14e
AEG § 14e
AEG § 14e
BGB § 537c Abs. 1
BGB § 536c Abs. 2 S. 2
BGB § 315
BGB § 537c Abs. 1
BGB § 536c Abs. 2 S. 2
BGB § 537c Abs. 1
BGB § 536c Abs. 2 S. 2
BGB § 315
BGB § 315
AEUV Art. 267 Abs. 3
EIBV § 21 Abs. 4
INV § 10
INV § 3 Nr. 1, 3, 9
INV § 3 Nr. 1, 3, 9
INV § 10
AEG § 14e
BGB § 315
BGB § 537c Abs. 1
BGB § 536c Abs. 2 S. 2
EIBV § 21 Abs. 4
AEUV Art. 267 Abs. 3

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29.5.2009 teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung der Beklagten zu 2) wird zurückgewiesen. Von den [...]
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