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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.05.2012

4 UF 14/12

Normen:
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2
FamFG § 200 Abs. 1 Nr. 1
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2
FamFG § 200 Abs. 1 Nr. 1

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert: Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin Für den Zeitraum von Januar 2011 bis einschließlich Januar 2012 eine Nutzungsentschädigung von 3.510,- Euro nebst [...]
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