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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.11.2012

11 AR 217/12

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 39
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. wird gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO als das zuständige Gericht bestimmt. I. Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls in Anspruch. Sie hatte zunächst [...]
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